PPWR: EU’s Plan to Reduce Packaging Waste and Promote Sustainable Packaging Solutions – Part 1

Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Verpackungsteil, auf den Sie stoßen, nicht nur aus Gründen der Bequemlichkeit, sondern auch mit Blick auf den Planeten entworfen wurde. Eine Welt, in der Abfall minimiert, Recycling maximiert und Nachhaltigkeit bei jeder Entscheidung im Vordergrund steht. Das ist die Vision hinter der Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) der Europäischen Union.

PPWR verlangt von allen Mitgliedern der Wertschöpfungskette, dass sie die Ziele dieser Verordnung unterstützen. Videojet, ein führendes Unternehmen in der Kennzeichnungs- und Codierungsbranche, behält Nachhaltigkeitsvorschriften und -trends genau im Auge, um Marken und Herstellern dabei zu helfen, die regulatorischen Anforderungen zu verstehen. Durch die Identifizierung und Integration der Kennzeichnungs- und Codierungslösungen, die für eine Anwendung am besten geeignet sind, helfen wir diesen Marken und Herstellern dabei, die Einhaltung der Vorschriften zu erreichen.

Was ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle?

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, besser bekannt als PPWR, ist eine EU-weite Verordnung, die nachhaltigere Verpackungen sowohl durch Designinnovationen als auch durch Infrastruktur fördert, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung im Dezember 2024 verabschiedet. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft, wobei die Bestimmungen ab dem 12. August 2026 allgemein anzuwenden sind. Als Weiterentwicklung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle aus dem Jahr 1994 führt der Übergang von der Richtlinie zur Verordnung zu einer weiteren Harmonisierung bei der Lösung der Frage nach nachhaltigen Verpackungen. Diese Verordnung wirkt sich sowohl auf in der EU hergestellte als auch in die EU eingeführte Verpackungen aus und hat globale Auswirkungen.

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Die europäische Verpackungskrise: Ein alarmierender Anstieg der CO₂-Emissionen und der Meeresverschmutzung

Die übermäßige Verwendung von Verpackungen, die Verbreitung nicht recycelbarer Verpackungen und das Fehlen klarer Recyclinganweisungen für die Verbraucher sind nur einige der Faktoren, die zu den erstaunlichen Auswirkungen beitragen, die Verpackungsabfälle in Europa haben:

  • Verpackungsabfälle: Nach Angaben des Europäischen Parlaments hat die EU einen Gesamtanstieg des Verpackungsabfalls von 66 Millionen Tonnen im Jahr 2009 auf 84 Millionen Tonnen im Jahr 2021 verzeichnet. Jeder Europäer erzeugte im Jahr 2021 durchschnittlich 188,7 kg Verpackungsmüll.1
  • CO2-Emissionen: Laut der Europäischen Umweltagentur werden in Europa jährlich schätzungsweise 20-30 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle verbrannt, was zu etwa 50-80 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr führt.2
  • Meeresverschmutzung: 85 % der vom Land stammenden Abfälle im Meer sind aus Plastik.3

Was sind die Ziele der PPWR?

Die PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen insgesamt zu reduzieren und die Verpackungsindustrie zu einer kreislauforientierteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft zu führen. Um dies zu erreichen, schreibt die PPWR die Recyclingfähigkeit vor, begrenzt Schadstoffe wie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und standardisiert die Kennzeichnung für eine bessere Abfallsortierung und Klarheit bei den Verbrauchern. Zu den wichtigsten Zielen gehören:

  • Verringerung der Verpackungsabfälle
  • Förderung einer kosteneffizienten Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
  • Verstärkter Einsatz von recycelten Bestandteilen in Verpackungen

Das PPWR legt verbindliche Wiederverwendungsziele fest, schränkt Einweg-Plastikverpackungen ein und verlangt von Unternehmen, die Verwendungen von Verpackungen zu minimieren. Jedes EU-Land muss den Verpackungsabfall pro Kopf im Vergleich zu 2018 reduzieren: mindestens 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040.4 Darüber hinaus werden Recyclingziele für Verpackungsabfälle insgesamt und nach Abfallarten festgelegt:

PPWR-Ziele für Recyclingfähigkeit: Strenge Leistungsklassen

PPWR führt drei Recyclingfähigkeitsklassen mit strengeren Anforderungen bis 2038 ein. Bis 2030 werden Verpackungen, die weniger als 70 % des Gewichts recycelbar sind (Klasse C), als technisch nicht recycelbar definiert. Bis 2038 werden Verpackungen der Recyclingklasse C auf dem Markt nicht mehr akzeptabel sein. Verpackungen, die mehrere Materialien enthalten, die z. B. nur schwer zu recyceln sind, laufen Gefahr, dass sie nicht konform sind. Weitere Informationen zur Recyclingfähigkeit werden in einem delegierten Rechtsakt erwartet. Im Allgemeinen gibt es einige wichtige Leistungsklassen und Faktoren der Recyclingfähigkeit, die zu berücksichtigen sind:

  • Trennbarkeit von Verpackungsbestandteilen
  • Effizienz von Sortier- und Recyclingprozessen
  • Fortschritte in der Sortier- und Recyclingtechnologie
  • Erhalt der Funktionalität von Sekundärrohstoffen

Erfahren Sie mehr in Teil 2 unseres PPWR-Artikels, der wichtige Themen wie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die Anforderungen an den Recyclinganteil von Kunststoffverpackungen und andere wichtige Vorschriften behandelt. In ihm erfahren Sie, wie PPWR darauf abzielt, die Wiederverwendung von Verpackungen zu erhöhen, schädliche Substanzen zu minimieren, Systeme zur Wiederverwendung und -befüllung zu fördern sowie QR-Codes5 zur Aufklärung der Verbraucher zu empfehlen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die Auswirkungen auf Verpackungshersteller und darüber, wie Sie sich auf die neuen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit vorbereiten können.

Quellen:

1 https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240301IPR18595/deal-on-new-rules-for-more-sustainable-packaging-in-the-eu

2 https://www.eea.europa.eu/publications/plastics-the-circular-economy-and Seite 44

3 https://www.eea.europa.eu/en/topics/in-depth/plastics?activeTab=fa515f0c-9ab0-493c-b4cd-58a32dfaae0a

4 https://apps.fas.usda.gov/newgainapi/api/Report/DownloadReportByFileName?fileName=European%20Union%20Finalizes%20New%20Rules%20for%20Packaging%20and%20Packaging%20Waste%20Reduction_Brussels%20USEU_European%20Union_E42024-0012 Seite 2

5 QR Code ist eine eingetragene Marke von DENSO WAVE INCORPORATED.